Teilhabe- und Bildungspaket in Dessau-Roßlau eine Farce

Der Vorschlag des Sozialdezernenten Raschpichler zukünftig Schulen und Kindergärten mit der teilweisen Beratung zum Teilhabe- und Bildungspaket zu betrauen stößt auf Kritik beim Grünen Kreisverband Dessau-Roßlau.

„Wenn es noch 4.000 anspruchsberechtigte Kinder- und Jugendliche gibt, warum schreibt man sie nicht an?“ fragt Stefan Krabbes vom grünen Kreisvorstand. „Raschpichler und Krause sagten (die MZ berichtete), dass es ausreichend Personal in beiden Häusern gäbe. Da sehen wir keinen Grund den Bürgerdienstleistungsgedanken jetzt hilflos ad acta zu legen und die Bürger nicht über ihren Anspruch zu informieren.“

Auch Bastian George, stellv. Mitglied im Jugendhilfeausschuss und Kreisvorstandsmitglied der Grünen, äußerte sich skeptisch zu den Vorschlägen Raschpichlers: „Es ist nicht die originäre Aufgabe von pädagogische Fachkräfte Eltern auf dem Rechtsgebiet der Sozialgesetzbücher zu beraten – sonst droht die Verfachlichung! Erzieher sind jetzt bereits kapazitiv ausgelastet.“

Die Grünen in Dessau fordern daher diese Idee auf Eis zu legen und ernst gemeinte Vorschläge auf den Tisch zu packen: „Die Leistungen zum Teilhabe- und Bildungspaket müssen endlich bei den Kindern ankommen. Da hilft kein Jammern und kein Murksen.“

 

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TEILHABEPAKET

Verfahren ist für viele Eltern zu kompliziert

In Dessau-Roßlau erst 4 000 Anträge gestellt.

DESSAU-ROSSLAU/MZ/HTH – Die bürokratischen Hürden beim Bildungs-und Teilhabepaket würden bislang alles in den Schatten stellen, was der Gesetzgeber den Kommunen zumutete, kritisierte Sozialdezernent Gerd Raschpichler im Sozialausschuss. Denn der Zugang zu den Leistungen, die Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien zugute kommen sollen, ist kompliziert. Nur Hamburg als Bundesland praktiziere ein relativ antragsfreies Verfahren, liege damit aber im Clinch mit dem Bund, so Raschpichler.

Bis zu fünf Formulare

Bislang sei es so, dass Eltern bis zu fünf Anträge stellen müssen, wollen sie in den Genuss der Förderung ihrer Kinder für Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen kommen. Da es in der Doppelstadt ca. 4 000 potentiell berechtigte Kinder und Jugendliche gibt, wären theoretisch über 20 000 Anträge möglich. „Bislang haben wir knapp über 4 000 Anträge in allen Rechtskreisen“, so Jens Kauß von der Koordinierungsstelle Arbeit und Soziales. Alle Rechtskreise heißt: von Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, als auch von Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten.

Mehr als die Hälfte aller Anträge betreffen den Schulbedarf. Auch die Bezuschussung von Klassenfahrten und der Mittagsverpflegung ist gefragt. Die Gutscheine für Bildung und soziokulturelle Teilhabe werden vor allem genutzt, um Mitgliedsbeiträge in Vereinen zu bezahlen. Sorge bereite aber, dass etliche Familien noch keine Anträge gestellt haben, weil für sie das Verfahren zu kompliziert ist. Deshalb steht die Frage, ob die Eltern über den Kindergarten oder die Schule beraten werden könnten.

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