GRÜNE begrüßen Urteil des Landesverfassungsgerichts

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dessau-Roßlau begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Finanzminister Jens Bullerjahn hatte schon im Vorfeld angekündigt, das Urteil zu akzeptieren und umzusetzen (u.a. im Gespräch mit der Initiative „Land braucht Stadt“ am 10. September 2012). Daher erwarten die GRÜNEN eine zügige Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes für 2013.

Darüber hinaus sieht der Stadtvorstand der GRÜNEN das Land in der Pflicht, bei der Lösung der Probleme Verantwortung zu übernehmen, welche durch die jahrelange Ungleichbehandlung verschärft wurden.

Vorstandsmitglied Guido Fackiner: „Das ist eine Ohrfeige für das Land. Willkür ist nicht zulässig. Juristisch wirkt das Urteil erst für 2013, aber real wurde Dessau-Roßlau jahrelang benachteiligt. Moralisch ist das Land nun in der Pflicht, mehr als nette Worte zu Festtagen wie dem Sachsen-Anhalt-Tag zu liefern. Auch 1.400 Studenten in Dessau sind im Vergleich zu rund 20.000 in Halle und Magdeburg eine Ungleichbehandlung. Transparenz brauchen wir nicht nur beim Finanzausgleichsgesetz, auch bei der Zukunft des Theaters, des Bauhauses und der Anhaltischen Gemäldegalerie.

Das Urteil darf aber kein Ruhekissen in der Stadt sein, der neue Spielraum muss für Weichenstellungen genutzt werden, wie sie unter anderem das Kulturentwicklungskonzept liefern kann.“

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