32. Landesparteitag in Halle

LPT 2013 164Im Zentrum dieses Landesparteitages stand die Bundestagswahl am 22. September 2013. Die inhaltlichen Schwerpunkte waren die Kinder- und Jugendpartizipation, Gleichstellungspolitik und Haushaltspolitik.

 

Wichtige Beschlüsse des Landesparteitags:

  • Wahlkampfeinstimmung – Schwarz-Gelb soll am 22.September abgelöst werden
  • Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre und Forderung für mehr Mitbestimmungsrechte für Jugendliche
  • Hochwasserschutzresolution -Kritik an Landes- und Bundesregierung für ihre Hochwasserpolitik

Den Wechsel wählen

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Steffi Lemke, Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt, stimmte die Delegierten auf den Wahlkampf ein und kritisierte die Regierungen in Land und Bund: „Dieses Land ist ungerechter geworden in den letzten vier Jahren. Im Kanzleramt gehen die Lobbyisten ein und aus – aber Politik für die Menschen in diesem Land macht diese Regierung schon lange nicht mehr.“

„Dieses Land braucht eine andere Regierung. Und wir können das schaffen. Dafür haben wir von heute an noch 86 Tage Zeit, die Menschen von unseren Konzepten zu überzeugen.“

„Wir wollen bundesweit über 6 Mio. Stimmen gewinnen – und in Sachsen-Anhalt 100.000. Dafür machen wir einen knallgrünen Wahlkampf“, gab Lemke das Ziel vor. Die Delegierten des 32. Landesparteitags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) beschlossen einstimmig den Antrag „Den Wechsel wählen“.

 

Klimaschutz ist Hochwasserschutz

Die Delegierten des 32. Landesparteitags in Halle (Saale) beschließen eine Resolution für nachhaltigen Hochwasserschutz.

Renate Künast, Vorsitzende der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Hochwasserschutz:

„Nach acht Jahren gibt die Bundesregierung in Sachen Hochwasserschutz ein blamables Bild ab. Frau Merkel steht an jedem Ort des Hochwassers und verspricht, dass es künftig keine Hochwasserschäden mehr gibt. Aber der 8-Milliarden-Hilfsfonds allein reicht nicht. Was wir brauchen, ist mehr Klimaschutz und weniger klimaschädliche Emissionen.“

„Der beste Schutz vor Hochwasser ist Vorbeugung. Nur fünf Prozent der geplanten Überflutungsflächen bundesweit wurden geschaffen. Das ist eine Verzögerungstaktik. In jeder Sekunde werden in Deutschland zwölf Quadratmeter Boden versiegelt, die Flüsse begradigt. Wir brauchen mehr ökologischen Hochwasserschutz.“

Stephan Bischoff, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt erklärt: „Die Flutkosten von heute sind der Preis für die Fehler der Politik der Vergangenheit. Minister Aikens hat den Hochwasserschutz vernachlässigt. Mittel für den Hochwasserschutz wurden nicht eingesetzt, Planungen seitens seiner Behörde verzögert, um dann den Naturschutz und die Menschen vor Ort als Sündenbock darzustellen. Mit Herman Onko Aikens wird der dringend benötigte Neustart für ein integriertes Hochwasserschutzkonzept nicht gelingen können.“

Am zweiten Tag des Landesparteitags in Halle beschlossen die Bündnisgrünen Sachsen-Anhalt eine Resolution zum Hochwasserschutz. Sie fordern ein integriertes Konzept zur Ökologisierung der Landnutzung, zum Stopp der Flächenversiegelung, zur Renaturierung von Flussauen und zur angepassten Siedlungsentwicklung in Sachsen-Anhalt.

 

Wahlalter 14!

Nicole Stelzer, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt auf dem LPT.

Cornelia Lüddemann, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt erklärt:

„Die Bestimmung des Wahlalters ist immer willkürlich. Wir haben gute Gründe dafür, uns auf 14 Jahre festzulegen. Beispielsweise die Straf- und Religionsmündigkeit, oder das Aufenthalts- und Namensbestimmungsrecht. Demokratie bedeutet auch, Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen. Aber das Hinterfragen und Mitbestimmen muss erlernt werden. Deshalb wollen wir die Förderung auch in das Landes-Kinder- und Jugendförderungsgesetz aufnehmen.“

Claudia Dalbert, Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt ergänzt:

„Dieser Antrag kommt zur rechten Zeit. Die Landesregierung will im Bereich Jugendpolitik massiv kürzen und diesen Bereich nachhaltig schädigen. Das zentrale demokratische Grundrecht ist das freie Wahlrecht. Davon darf niemand willkürlich ausgeschlossen werden. 14-Jährige sind in der Lage zu wählen, deshalb darf man ihnen dieses fundamentale Recht nicht absprechen.“

Nicole Stelzer, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt fordert: „Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen muss endlich gesetzlich verankert werden. Nur wenn Kinderrechte einklagbar werden, kann man sie auch durchsetzen.“

 

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