Ermittlungsverfahren nicht wiederaufgenommen
Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Ermittlungen im Fall Oury Jalloh nicht wieder aufzunehmen.
âDas ist eine bittere Stunde fĂŒr seine Angehörigen, Freunde und alle, die sich ĂŒber 14 Jahre und gegen massive WiderstĂ€nde fĂŒr eine vollstĂ€ndige Erhellung der TodesumstĂ€nde eingesetzt haben. Der Tod eines Menschen in staatlicher Obhut ist eine Katastrophe. Wenn dieser Tod nicht abschlieĂend aufgeklĂ€rt werden kann, ist dies eine schwere BĂŒrde fĂŒr den Rechtsstaatâ, sagt Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen. âWir drĂ€ngen darauf, dass das staatliche Handeln im Fall Oury Jalloh umfassend aufgearbeitet wird. Das kann nun durch die vom Rechtsausschuss eingesetzten Berater geschehenâ, erklĂ€rt Striegel.
âDie Einstellung der Ermittlungen mag strafprozessual begrĂŒndbar sein. Die AusfĂŒhrungen der Generalstaatsanwaltschaft werfen indes Fragen auf. So ist der Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam ohne institutionellen Rassismus nicht zu denken. Jalloh hĂ€tte nicht in Gewahrsam genommen werden dĂŒrfen, in dem er am Ende starb. Die AufklĂ€rung seines Todes wurde auch wegen des Handelns von Polizeibeamtinnen und -beamten unmöglich gemacht.â
Im Rechtsausschusses am 7. Dezember wird der Generalstaatsanwalt umfassend zu den GrĂŒnden seiner Entscheidung berichten. âMit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittlungen nicht wieder aufzunehmen, ist der Weg fĂŒr die parlamentarische AufklĂ€rung frei. Die vom Rechtsausschuss bereits per Beschluss eingesetzten Berater Manfred Nötzel, Generalstaatsanwalt a.D und Jerzy Montag, Bundestagsabgeordnete von 2002 bis 2013 sowie nichtberufsrichterlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, können nun unverzĂŒglich ihre Arbeit beginnen, die beim Landtag schon vorhandenen Unterlagen auswerten und die ihnen erforderlichen GesprĂ€che fĂŒhren.â