Oury Jalloh: Aufklärung des Todes steht aus

Ermittlungsverfahren nicht wiederaufgenommen

Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Ermittlungen im Fall Oury Jalloh nicht wieder aufzunehmen.

„Das ist eine bittere Stunde für seine Angehörigen, Freunde und alle, die sich über 14 Jahre und gegen massive Widerstände für eine vollständige Erhellung der Todesumstände eingesetzt haben. Der Tod eines Menschen in staatlicher Obhut ist eine Katastrophe. Wenn dieser Tod nicht abschließend aufgeklärt werden kann, ist dies eine schwere Bürde für den Rechtsstaat“, sagt Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Wir drängen darauf, dass das staatliche Handeln im Fall Oury Jalloh umfassend aufgearbeitet wird. Das kann nun durch die vom Rechtsausschuss eingesetzten Berater geschehen“, erklärt Striegel.

„Die Einstellung der Ermittlungen mag strafprozessual begründbar sein. Die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft werfen indes Fragen auf. So ist der Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam ohne institutionellen Rassismus nicht zu denken. Jalloh hätte nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen, in dem er am Ende starb. Die Aufklärung seines Todes wurde auch wegen des Handelns von Polizeibeamtinnen und -beamten unmöglich gemacht.“

Im Rechtsausschusses am 7. Dezember wird der Generalstaatsanwalt umfassend zu den Gründen seiner Entscheidung berichten. „Mit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittlungen nicht wieder aufzunehmen, ist der Weg für die parlamentarische Aufklärung frei. Die vom Rechtsausschuss bereits per Beschluss eingesetzten Berater Manfred Nötzel, Generalstaatsanwalt a.D und Jerzy Montag, Bundestagsabgeordnete von 2002 bis 2013 sowie nichtberufsrichterlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, können nun unverzüglich ihre Arbeit beginnen, die beim Landtag schon vorhandenen Unterlagen auswerten und die ihnen erforderlichen Gespräche führen.“

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